Betriebsfähigkeit durch Flut- und Starkregenschutz sichern
Schutzziel an der Betriebsfähigkeit ausrichten
Betriebsfähigkeit im Flut- und Starkregenschutz bedeutet, dass ein Standort trotz vorhersehbarer Überflutungsgefahren Menschen schützen, kritische Funktionen sichern und Schäden so begrenzen kann, dass ein geordneter Weiterbetrieb, Ersatzbetrieb oder Wiederanlauf möglich bleibt. Maßgeblich ist nicht, ob einzelne Schutzanlagen vorhanden sind. Entscheidend ist die Wirkung der gesamten Schutzkette aus Gefährdungsanalyse, Gelände, Gebäudehülle, Entwässerung, Rückstauschutz, Pumpen, mobilen oder stationären Barrieren, Energieversorgung, Alarmierung und Einsatzorganisation. Für jeden Standort sind deshalb konkrete Schutzziele festzulegen. Sie beschreiben, welche Bereiche gegen welche Wasserstände oder Überflutungsszenarien geschützt werden sollen, welche Funktionen zwingend erhalten bleiben müssen und welche Restschäden akzeptiert werden können. Daraus lassen sich die Zustände betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig ableiten. Ein Standort kann beispielsweise eingeschränkt betriebsfähig bleiben, wenn einzelne Außenflächen überflutet sind, kritische Technik, Fluchtwege und Produktionsbereiche aber weiterhin sicher nutzbar sind. Nicht betriebsfähig ist er, wenn Schutzgrenzen überschritten werden oder wesentliche Sicherheits- und Versorgungsfunktionen ausfallen. Eingangsgrößen sind Hochwasser- und Starkregengefahren, topografische Fließwege, Rückstaurisiken, Nutzungen, kritische Anlagen, Schadenspotenziale und zulässige Unterbrechungszeiten. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Schutz- und Freigabestatus mit klaren Grenzwerten, Verantwortlichkeiten und Ersatzmaßnahmen.
