Tiefgaragenrampen, Kellerabgänge, Lichtschächte und abgesenkte Lieferzonen können Oberflächenwasser bündeln und unmittelbar in Gebäude führen. Gleichzeitig befinden sich in Untergeschossen häufig elektrische Verteilungen, Aufzugstechnik, Heizungsanlagen, Kälteversorgung, IT-Komponenten, Archive oder Ersatzteillager. Das Umweltbundesamt empfiehlt unter anderem Aufkantungen, Barrieresysteme und einen funktionierenden Rückstauschutz; bei hochwassergefährdeten Neubauten sollte auch die Notwendigkeit einer Unterkellerung hinterfragt werden.
Kritische Untergeschosse durch Schutzmaßnahmen absichern
Der Schutz darf nicht aus einzelnen, unverbundenen Maßnahmen bestehen. Für das Gebäude wird eine geschlossene Schutzlinie mit einem festgelegten Schutzniveau definiert. Türen, Tore, Fenster, Fugen, Lüftungsöffnungen und Medienführungen werden aufeinander abgestimmt. Aufkantungen und Barrieren dürfen Fluchtwege nicht unzulässig einschränken oder Wasser in andere gefährdete Bereiche umlenken. Auch seitlicher Wasserdruck, Grundwasseranstieg, Auftrieb und die Standsicherheit von Bauteilen sind fachplanerisch zu berücksichtigen.
Bereich
Typischer Eintrittsweg
Vorrangige Schutzmaßnahme
Tiefgarage
Rampe und Entwässerungsrinne
Zufahrtsschutz, Pumpen und frühzeitige Sperrung
Kellerabgang
Treppe und Türschwelle
Aufkantung und druckbeständige Tür
Lichtschacht
Oberflächenzufluss
Erhöhung, Abdeckung und Entwässerung
Elektroverteilung
Raumöffnung und Kabeldurchführung
Hochlagerung und Abdichtung
Serverraum
Boden, Tür und Medienführung
Wasserdichte Schutzzone
Aufzugsschacht
Tiefpunkt des Gebäudes
Wasserwarnung und geregelte Außerbetriebnahme
Archiv oder Lager
Türöffnungen und Rückstau
Verlagerung oder robuste Lagerung
Kritische Technik höher anordnen
Besonders empfindliche oder für den Wiederanlauf unverzichtbare Anlagen sollten möglichst oberhalb des erwarteten Wasserstands angeordnet werden. Dies betrifft Schaltanlagen, Steuerungen, Server, Telekommunikation, Sicherheitsstromversorgung und zentrale Ersatzteile. Wo eine Verlagerung nicht möglich ist, kommen erhöhte Sockel, druckwasserdichte Räume, abgedichtete Durchführungen oder eigenständige Einhausungen infrage. Leitungsführung und Abschaltmöglichkeiten sind so zu gestalten, dass eine Teilüberflutung nicht unnötig das gesamte Gebäude außer Betrieb setzt.
Tiefgaragenbetrieb gesondert regeln
Für Tiefgaragen werden Zufahrtssperrung, Nutzeralarmierung und Räumung als eigener Prozess geplant. Eine automatische Schranke verhindert nicht zuverlässig das Einfahren in eine gefährdete Garage. Benötigt werden eindeutige Anzeigen, Sperreinrichtungen und ein frühzeitiges Räumungssignal. Personen dürfen bei steigendem Wasser nicht zum Schutz oder zur Bergung von Fahrzeugen in Tiefbereiche geschickt werden. Das BBK weist darauf hin, dass der Aufenthalt in einem überflutungsgefährdeten Keller lebensgefährlich sein kann.
Kontrollierte Überflutung mitdenken
Ein vollständig wasserdichter Schutz ist nicht an jedem Bestandsgebäude technisch oder wirtschaftlich erreichbar. In solchen Fällen kann eine kontrollierte Schadensbegrenzung sinnvoller sein. Dabei werden robuste, leicht zu reinigende Bereiche zugelassen, während Personen, kritische Technik und umweltgefährdende Stoffe konsequent geschützt werden. Pumpen, temporäre Barrieren und Wiederanlaufmaßnahmen ergänzen das Konzept. Das verbleibende Restrisiko wird transparent dokumentiert und von der verantwortlichen Organisation ausdrücklich akzeptiert.