Rückstau als eigener Gefahrenweg
Bei Starkregen kann die öffentliche Kanalisation ihre hydraulische Leistungsgrenze erreichen. Abwasser oder Niederschlagswasser kann dann über angeschlossene Leitungen in tiefer liegende Gebäudebereiche zurückdrücken. Besonders gefährdet sind Bodenabläufe, Sanitärobjekte, Waschplätze, Rampenentwässerungen und technische Anschlüsse unterhalb der örtlichen Rückstauebene. Das Umweltbundesamt nennt Rückstau neben oberflächlich zulaufendem Wasser ausdrücklich als wesentlichen Eintrittsweg bei Starkregen.
Rückstaurisiken durch technische Schutzmaßnahmen reduzieren
Entwässerungsbestand vollständig erfassen
Grundlage des Schutzkonzepts ist ein verlässlicher Bestandsplan der Grundstücksentwässerung. Erfasst werden Schmutz-, Regen- und Mischwasserleitungen, Schächte, Hebeanlagen, Rückstauverschlüsse, Abscheider, Pumpensümpfe und Notentwässerungen. Auch ungenutzte oder nachträglich verschlossene Leitungsanschlüsse sind zu prüfen. Erfahrungsgemäß stimmen ältere Pläne nicht immer mit dem ausgeführten Zustand überein. Deshalb sind Leitungsverlauf, Fließrichtung und Anschlussverhältnisse vor Ort zu verifizieren.
Geeignete Technik auswählen
Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen und automatische Absperreinrichtungen besitzen unterschiedliche Einsatzgrenzen. Die Auswahl richtet sich unter anderem nach Abwasserart, Nutzungshäufigkeit, notwendiger Entwässerung während eines Rückstauereignisses und Bedeutung der betroffenen Räume. Dauerhaft benötigte Entwässerungsstellen dürfen nicht durch eine ungeeignete Absperrlösung funktionslos werden. Die technische Planung muss außerdem Erreichbarkeit, Energieversorgung, Alarmierung, Wartung und einen sicheren Zustand bei Ausfall berücksichtigen.
Betriebsbereitschaft nachweisen
Eine vorhandene Rückstausicherung ist nur wirksam, wenn sie regelmäßig kontrolliert, gereinigt und funktionsgeprüft wird. Pumpensümpfe, Schwimmer, Sensoren und Alarmkontakte benötigen nachvollziehbare Wartungs- und Prüfzyklen. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungen ist zu klären, ob eine Ersatzstromversorgung erforderlich ist. Störungen müssen an eine dauerhaft besetzte Stelle oder einen geregelten Bereitschaftsdienst übermittelt werden. Ersatzteile, Serviceverträge und Zugänglichkeit sind Bestandteil des Betriebskonzepts.
Verhalten bei Rückstau regeln
Beschäftigte und Nutzer müssen wissen, welche Entwässerungsstellen während eines Rückstaus nicht verwendet werden dürfen und wie auf eine Störmeldung zu reagieren ist. Absperreinrichtungen dürfen weder blockiert noch eigenmächtig außer Betrieb gesetzt werden. Für Technik- und Reinigungspersonal werden kurze Arbeitsanweisungen hinterlegt. Nach einem Rückstauereignis sind Anlagenzustand, mögliche Verunreinigungen und entstandene Schäden zu prüfen, bevor die Entwässerung wieder uneingeschränkt freigegeben wird.
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| Bodenablauf im Keller | Rückströmendes Abwasser | Geeignete Rückstausicherung |
| Sanitärobjekt im Untergeschoss | Überflutung und hygienische Belastung | Fachgerecht geplante Hebeanlage oder Sicherung |
| Tiefgaragenrampe | Hoher Oberflächenzufluss | Rinne, Pumpensumpf und Rückstauschutz |
| Abscheideranlage | Überfüllung oder Rückfluss | Überwachung und geregelte Absperrung |
| Pumpenschacht | Ausfall von Pumpe oder Schwimmer | Alarmierung und Redundanz |
| Regenwasserleitung | Überlastung oder Rückstau | Hydraulische Prüfung und Notwasserweg |
| Rückstauverschluss | Verschmutzung oder Blockade | Regelmäßige Funktionsprüfung |