Bei einer drohenden Überflutung besitzt der Schutz von Personen uneingeschränkten Vorrang. Beschäftigte dürfen nicht zu spät in Keller, Schächte oder Tiefgaragen geschickt werden, um dort Barrieren zu montieren, Pumpen zu bedienen oder Fahrzeuge zu bergen. Wasserstände und Strömungen können innerhalb kurzer Zeit stark zunehmen. Das BBK rät ausdrücklich davon ab, sich während eines Hochwassers im Keller aufzuhalten; höher gelegene Bereiche können im Ereignisfall den sichereren Aufenthaltsort bilden.
Personensicherheit bei Starkregen und Überflutung gewährleisten
Evakuierungswege werden nicht automatisch aus dem Brandschutzkonzept übernommen. Außenliegende Fluchtwege, Unterführungen, Rampen, Kellerzugänge und tief liegende Sammelplätze können gerade bei Starkregen gefährlich werden. Deshalb benötigt das Gebäude hochwasserspezifische Wege und alternative Sammelorte. Je nach Lage kann eine Verlagerung in höher gelegene Gebäudebereiche sicherer sein als das Verlassen des Gebäudes. Beide Strategien werden vorab bewertet und eindeutig ausgelöst.
Personengruppe
Besonderes Risiko
Vorgesehene Schutzmaßnahme
Beschäftigte in Untergeschossen
Kurze Fluchtzeit
Frühzeitiger Voralarm
Alleinarbeitende
Alarm wird nicht wahrgenommen
Direkte Alarmbestätigung
Besucher
Fehlende Ortskenntnis
Begleitung durch zuständige Person
Fremdfirmen
Unklare Einbindung
Aufnahme in Standortunterweisung
Mobilitätseingeschränkte Personen
Nicht nutzbare Wege oder Aufzüge
Persönliche Unterstützung und Alternativroute
Hör- oder sehbeeinträchtigte Personen
Alarm wird nicht erkannt
Mehrkanalige Alarmierung
Nacht- und Schichtpersonal
Geringere Personalstärke
Angepasste Bereitschaftsorganisation
Anwesenheit verlässlich feststellen
Im Notfall muss bekannt sein, welche Beschäftigten, Besucher, Lieferanten und Fremdfirmen sich im Gebäude befinden. Zutrittsdaten können diese Aufgabe unterstützen, dürfen aber wegen möglicher Strom-, Netzwerk- oder Systemausfälle nicht die einzige Informationsquelle bilden. Empfang, Werkschutz, Veranstaltungsorganisation und Fremdfirmenkoordination benötigen abgestimmte Verfahren. Vermisstenmeldungen werden zentral gesammelt und ausschließlich an qualifizierte Einsatzkräfte weitergegeben.
Besondere Bedarfe berücksichtigen
Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, Sprachbarrieren oder gesundheitlichen Einschränkungen benötigen angepasste Unterstützung. Hilfspersonen, sichere Wartebereiche, alternative Kommunikationsmittel und barrierefreie Routen werden vorab festgelegt. Auch ortsunkundige Besucher und Beschäftigte im Nacht- oder Alleinbetrieb sind einzubeziehen. Individuelle Unterstützung darf nicht von einer einzigen Person abhängen, die im Ereignisfall möglicherweise selbst nicht anwesend ist.
Eigengefährdung verhindern
Die interne Organisation unterstützt die Räumung, übernimmt aber keine ungeschulte Wasserrettung. Überflutete Bereiche werden gegen Betreten gesichert. Elektrische Anlagen, offene Schächte, beschädigte Bauteile und verunreinigtes Wasser können auch bei geringer Wassertiefe erhebliche Gefahren verursachen. Nach der Räumung bleiben Personen an sicheren Aufenthaltsorten, bis eine autorisierte Entwarnung vorliegt. Übungen prüfen, ob Alarmierung, Wegeführung und Vollzähligkeitskontrolle tatsächlich funktionieren.