Wassergefährdende Stoffe bei Hochwasser sicher zurückhalten
Überflutungswasser kann Mineralöle, Chemikalien, Fäkalien und andere Verunreinigungen aufnehmen und im Gebäude oder auf benachbarten Flächen verteilen. Dadurch wird aus einem Sachschaden schnell ein Umwelt-, Gesundheits- und Entsorgungsproblem. Das Schutzkonzept muss deshalb nicht nur das Eindringen von Wasser betrachten, sondern auch verhindern, dass gefährliche oder wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung für wassergefährdende Stoffe durchführen
Gefährdete Bestände erfassen
Ein standortbezogenes Verzeichnis erfasst Heizöl, Kraftstoffe, Reinigungschemikalien, Produktionsstoffe, Laborchemikalien, Abfälle, Batterien, Kältemittel und andere relevante Medien. Dokumentiert werden Menge, Behälterart, Lagerort, Rückhalteeinrichtung und erwarteter Wasserstand. Auch kleinere Gebinde können in der Summe ein erhebliches Risiko darstellen. Mobile Behälter, die kurzfristig verlagert werden können, werden von fest installierten Anlagen und Rohrleitungssystemen getrennt betrachtet.
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| Heizöltank | Aufschwimmen oder Leitungsabriss | Hochwassersichere Befestigung |
| Chemikaliengebinde | Umkippen und Ausspülen | Erhöhte Lagerung und Rückhaltung |
| Kraftstofflager | Freisetzung und Brandgefahr | Dichte Rückhaltung und Absperrung |
| Abfallbehälter | Austrag verunreinigter Stoffe | Gesicherter Standort |
| Batterielager | Elektrische und chemische Gefahren | Trockener, erhöhter Lagerbereich |
| Laborbereich | Vermischung verschiedener Stoffe | Getrennte und geschützte Lagerung |
| Abscheideranlage | Überfüllung oder Austrag | Überwachung und Notfallabsperrung |
Anlagen hochwassersicher gestalten
Behälter und Anlagen werden gegen Aufschwimmen, Umkippen, Beschädigung und Wassereintritt gesichert. Rückhalteeinrichtungen müssen auch unter den erwarteten mechanischen und hydraulischen Einwirkungen wirksam bleiben. Die AwSV verlangt unter anderem, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können, Undichtheiten erkennbar sind und ausgetretene Stoffe zurückgehalten werden. Für Heizölverbraucheranlagen gelten in Überschwemmungs- und weiteren Risikogebieten zusätzliche Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes.
Frühzeitige Notfallmaßnahmen festlegen
Vor Erreichen einer kritischen Wasserhöhe können Ventile geschlossen, Leitungen abgesperrt oder transportable Gebinde in sichere Bereiche gebracht werden. Solche Tätigkeiten werden nur durchgeführt, solange keine Personengefährdung besteht. Für Leckagen stehen geeignete Bindemittel, Abdichtungen und Auffangmöglichkeiten bereit. Kontaminiertes Wasser darf nicht unkontrolliert abgepumpt oder in die Entwässerung eingeleitet werden. Ansprechpartner von Feuerwehr, Umweltbehörde, Entsorger und Fachunternehmen sind im Notfallplan hinterlegt.
Nachweise aktuell halten
Zu jeder relevanten Anlage gehören Betriebsanweisung, Sicherheitsdatenblätter, Prüfunterlagen, Lageplan und Fotodokumentation. Nach Umbauten, Stoffwechseln oder Änderungen der Lagermenge wird die Gefährdungsbeurteilung angepasst. Nach einer Überflutung werden Behälter, Rohrleitungen und Rückhalteeinrichtungen vor der Wiederinbetriebnahme fachlich geprüft. Probenahmen, Entsorgung und Sanierung werden nachvollziehbar dokumentiert, damit Umwelt- und Haftungsfragen später geklärt werden können.