Hochwasserschutzbeauftragter
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Hochwasserschutzbeauftragte koordiniert auf Betreiberseite die Vorsorge gegen Hochwasser, Starkregen, Rückstau und daraus entstehende Überflutungsfolgen. Die Funktion bündelt standortbezogene Risikoinformationen, Schutzkonzepte, Alarm- und Maßnahmenpläne sowie die organisatorische Vorbereitung des Ereignisfalls. Sie ist in betrieblichen Hochwasservorsorgekonzepten als zentrale Entscheidungs- beziehungsweise Koordinationsfunktion etabliert und kann in besonders geregelten Hochwassergebieten auch behördlich verlangt werden. Entscheidend ist eine eindeutige Bestellung mit festgelegtem Geltungsbereich, Stellvertretung und erreichbaren Entscheidungswegen. Der Hochwasserschutzbeauftragte ersetzt weder die Unternehmensleitung noch die Feuerwehr, das Krisenmanagement oder technische Fachverantwortliche. Seine Aufgabe besteht darin, die flutbezogenen Informationen und Maßnahmen so zusammenzuführen, dass der Standort rechtzeitig reagieren kann. Dazu gehört auch, unterschiedliche Gefahrenwege zu unterscheiden: oberflächlich zufließendes Wasser, Rückstau aus der Grundstücksentwässerung, ansteigendes Grundwasser, Überflutung von Zufahrten oder das Versagen technischer Schutzsysteme verlangen jeweils andere Vorbereitungen. Die Funktion muss deshalb eng mit dem Facility Management, der Instandhaltung, dem Arbeitsschutz, dem Umweltmanagement und den betroffenen Nutzungsbereichen verknüpft sein.
