Technische Prüfanforderungen im Gewerk Flutschutz im Facility Management verstehen
Technische Prüfanforderungen im Gewerk Flutschutz sind essenziell, um die Funktionssicherheit von Schutzsystemen wie Rückstauklappen, Schottungen, Pumpenanlagen und Sensorik dauerhaft zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen regelmäßig gemäß DIN 1999-100, DIN EN 13564 und unter Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Ziel ist es, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren, Betriebsausfälle zu vermeiden und die Einhaltung von SLA- und XLA-Vorgaben – insbesondere in hochwassergefährdeten Bereichen – sicherzustellen.
Prüfintervalle, Zuständigkeiten und Dokumentation klar definieren
Dieses Konzept beschreibt die rechtssichere, risikobasierte und standardisierte Durchführung von Prüfungen an baulich-technischen Anlagen des Überflutungsschutzes zur Sicherstellung von:
Funktionsfähigkeit im Ernstfall
Einhaltung gesetzlicher Prüfzyklen
Schutz von Personen, Gebäuden, Infrastruktur und Umwelt
Nachvollziehbarkeit für Audits und Gefährdungsbeurteilungen
Prüfanforderungen im Gewerk Flutschutz sind essenziell für die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen, strukturellen Schäden und Umweltrisiken. Durch rechtssichere, systemgestützte und risikoorientierte Prüfprozesse, die in ein ganzheitliches Betreiberkonzept eingebunden sind, wird die Schutzfunktion messbar und steuerbar gemacht – gestützt durch KPI, SLA und XLA.
Definition: Prüfung im Flutschutz
Prüfungen im Flutschutz sind planmäßige, dokumentierte Tätigkeiten zur Feststellung des ordnungsgemäßen technischen Zustands von Systemen, Komponenten und Steuerungen im Zusammenhang mit:
Rückstauschutz
Notentwässerung
Retentionsräumen
Dach- und Oberflächenentwässerung
Pumpentechnik, Sensorik und Frühwarnsystemen
Nicht delegierbare Betreiberverantwortung
Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung (TRBS 1111)
Festlegung prüfrelevanter Systeme auf Basis des Standorts und der Nutzung
Bewertung der Prüfergebnisse und Festlegung von Maßnahmen
Nachweisführung gegenüber Behörden, Versicherungen und Auditoren
Delegierbare Pflichten
Durchführung der Prüfungen nach Hersteller-, Norm- oder Betreiberangaben
Erstellung von Prüfberichten inkl. Mängelbeschreibung
Systemintegration der Prüfprotokolle in CAFM/BMS
Koordination mit Instandhaltung und Entstörung
Meldung kritischer Abweichungen mit Eskalationsvorschlägen