Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Flutschutz » Leistungen » Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Klare Schnittstellenregelung zur Sicherstellung von Schutzwirkung, Betriebssicherheit und Verantwortlichkeit

Klare Schnittstellenregelung zur Sicherstellung von Schutzwirkung, Betriebssicherheit und Verantwortlichkeit

In Zeiten zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse gewinnt der bauliche und technische Flutschutz in Gebäuden, Quartieren und Infrastrukturen stark an Bedeutung. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, welche Maßnahmen in der Verantwortung des Generalunternehmers (GU) liegen – und wo der Ausbaubereich des Mieters oder Nutzers beginnt. Eine klare, dokumentierte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau ist essenziell, um Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen, Betriebssicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu vermeiden – insbesondere bei unterirdischen Bauteilen, Technikzentralen, Zufahrten und hochwassergefährdeten Bereichen.

Eine klare und dokumentierte Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten im Bereich Flutschutz ist essenziell, um Schutzwirkung, Betreiberverantwortung und rechtliche Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Nur wenn Planende, Bauherren, Betreiber und Nutzende frühzeitig gemeinsam agieren, kann ein wirksamer Flutschutz integriert, betreibbar und belastbar umgesetzt werden.

Zielsetzung der Abgrenzung

  • Vermeidung von Schutzlücken und Zuständigkeitskonflikten

  • Sicherstellung der Wirksamkeit von Flutschutzmaßnahmen über alle Ausbauphasen hinweg

  • Zuverlässige Betriebsführung und rechtssichere Verteilung von Wartungs- und Instandhaltungsverantwortung

  • Dokumentation für Genehmigung, Versicherung, ESG-Reporting und Betreiberpflichten

Flutschutzrelevante Bauteile und Systeme im Ausbaukontext

Maßnahme / Komponente

Typische Zuordnung (GU oder Nutzer, je nach Projektstruktur)

Außenabdichtung / Geländemodellierung

GU-Leistung

Flutschutztore an Tiefgaragen

GU-Leistung (inkl. Steuerung und Notfallbetrieb)

Pumpensumpf / Hebeanlage im Keller

GU-Leistung, Wartung später ggf. durch Nutzer / Betreiber

Druckwasserdichte Türen / Klappen

GU-Leistung bis zur Raumgrenze

Bodenabdichtung in Technikräumen

GU-Leistung (oft als pauschaler Teilschutz)

Absenkbare Schwellen / Rückstauschutz

GU-Leistung, Nutzer muss Nutzungshinweise einhalten

Mobiler Hochwasserschutz (z. B. Dammbalken)

Schnittstelle: Bereitstellung durch GU, Einsatz durch Nutzer

Aufkantungen / Schwellen in Mieterausbauten

je nach Bauvertrag Nutzerleistung

Installationen im Schutzbereich (EDV, Technik)

Nutzerausbau → eigene Schutzverantwortung

Schnittstellenprobleme und Risiken bei fehlender Abgrenzung

Risikoart

Beispiel

Technisches Risiko

Nutzer installiert Bodendurchführungen ohne Abdichtung → Schutzwirkung des GU nicht mehr gegeben

Betriebliches Risiko

GU baut Rückstauschutz ein, aber Nutzer reinigt / prüft nicht → Funktion nicht gesichert

Rechtliches Risiko

Keine eindeutige Regelung → Streit bei Wasserschaden

Versicherungsrisiko

Gebäudeversicherung erkennt Flutschutz nicht an → Leistungskürzung

Regelung im Planungs- und Bauprozess - In der GU-Planung

  • Flutschutzmaßnahmen als Teil der Leistungsbeschreibung definieren

  • Übergabepunkte (z. B. Raumgrenze, Anschlusspunkt der Abdichtung) dokumentieren

  • Anforderungen an Nutzerausbau (z. B. keine Durchdringungen, Flutstoppsysteme) klar benennen

In der Mieterausbaukoordination

  • Schnittstellenblatt Flutschutz als Bestandteil des Übergabeprotokolls

  • Hinweis auf Pflichten zur Aufrechterhaltung der Schutzwirkung

  • Integration in Nutzerleitfaden, Ausbauhandbuch oder Betriebskonzept

Dokumentation und Betreiberpflichten

Maßnahme

Dokumentationsbedarf

Bauausführung

Fotos, Pläne, Übergabeprotokolle mit Kennzeichnung der Schutzmaßnahmen

Betriebsorganisation

Wartungsplan für Rückstauschutz, Dichtung, Pumpen etc.

Nutzerinformation

Regelungen zur Nutzung von mobilen Elementen, Zutrittsbeschränkungen

Kontrollpflichten

Sichtkontrolle nach Regenereignissen, Zustandsdokumentation

Versicherung / ESG

Nachweis über vorhandene Schutzmaßnahmen für Risikoanalyse

Empfehlungen für die Praxis

  • Schnittstellenplan Flutschutz als eigenständiges Dokument in der Ausführungsplanung

  • Beteiligung von Betreiber / Facility Management bei der Definition der Übergabepunkte

  • Vertragsklarheit: klare Trennung im GU-Vertrag und in Mieterausbauvereinbarungen

  • Schulungen für Nutzer über Verhalten im Ereignisfall (z. B. mobiler Flutschutz, kein Blockieren von Gullys etc.)

  • Integration des Themas in das betriebliches Risikomanagement und Notfallhandbuch