Klare Schnittstellenregelung zur Sicherstellung von Schutzwirkung, Betriebssicherheit und Verantwortlichkeit
In Zeiten zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse gewinnt der bauliche und technische Flutschutz in Gebäuden, Quartieren und Infrastrukturen stark an Bedeutung. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, welche Maßnahmen in der Verantwortung des Generalunternehmers (GU) liegen – und wo der Ausbaubereich des Mieters oder Nutzers beginnt. Eine klare, dokumentierte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau ist essenziell, um Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen, Betriebssicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu vermeiden – insbesondere bei unterirdischen Bauteilen, Technikzentralen, Zufahrten und hochwassergefährdeten Bereichen.
Eine klare und dokumentierte Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten im Bereich Flutschutz ist essenziell, um Schutzwirkung, Betreiberverantwortung und rechtliche Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Nur wenn Planende, Bauherren, Betreiber und Nutzende frühzeitig gemeinsam agieren, kann ein wirksamer Flutschutz integriert, betreibbar und belastbar umgesetzt werden.